Allgemeine Geschäftsbedingungen für IT-Services

1. Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche von der VIALUTIONS GmbH, Neuhausweg 7, 13583 (nachfolgend „VIALUTIONS“ oder „Partei“) zu erbringenden IT-Services (nachfolgend „IT-Services“ oder auch „Leistungen“) gegenüber jedem Auftraggeber (nachfolgend auch „Partei“) soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
  2. Die AGB gelten ausschließlich für sämtliche Verträge, die zwischen VIALUTIONS und dem Auftraggeber (zusammen: „die Parteien“) vereinbart werden. Dies gilt auch dann, wenn in dem jeweiligen Vertrag nicht ausdrücklich auf die AGB Bezug genommen wird. Entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn VIALUTIONS eine Leistung durchführt, ohne solchen Bedingungen ausdrücklich zu widersprechen.
  3. Im Falle eines Widerspruchs zwischen dem von den Parteien geschlossenen Vertrag und den nachrangigen Dokumenten (z. B. AGB, Auftragsverarbeitungsvereinbarung und sonstigen Vertragsanlagen), gehen die Bestimmungen aus dem Vertrag den übrigen Vertragsdokumenten vor.

2. Leistungsgegenstand

  1. Zu den von VIALUTIONS angebotenen Leistungen gehören IT-Services im Bereich IT-Unternehmensberatung, Entwicklung und Betrieb Informationssysteme sowie internetbasierter Informationssysteme sowie im Zusammenhang mit dem Aufbau, der Wartung und dem Betrieb von IT-Systemen und IT-Infrastruktur. Diese IT-Services können sich auch auf ein konkretes Projekt beziehen.
  2. Der vom Auftraggeber beauftragte Leistungsgegenstand der zu erbringenden IT-Services ergibt sich aus dem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag, wie etwa dem „Vertrag über die Erbringung von IT-Services“ oder dem „Vertrag über die Durchführung eines IT-Projektes“. VIALUTIONS erbringt die IT-Services als Dienstleistungen. VIALUTIONS darf Subunternehmer einsetzen.

3. Zusammenarbeit

  1. Die Parteien arbeiten vertrauensvoll zusammen. Erkennt eine Partei, dass Angaben, gleich ob eigene oder solche der anderen Partei, fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder nicht durchführbar sind, hat sie dies der anderen Partei unverzüglich mitzuteilen. Die Parteien werden dann nach einer interessengerechten Lösung suchen.
  2. Der Auftraggeber unterstützt VIALUTIONS im erforderlichen Umfang bei der Erfüllung ihrer vertraglich geschuldeten Leistungen. Dazu gehört insbesondere, sofern erforderlich
    – das rechtzeitige Zurverfügungstellen von Informationen, von Hard- und Software und sonstigen IT-Systemen sowie von Daten und Telekommunikationseinrichtungen des Auftraggebers,
    – das Zugänglichmachen von Räumlichkeiten des Auftraggebers,
    – die Ermöglichung des Zugangs zu Software und zu den IT-Systemen des Auftraggebers unmittelbar oder mittels Datenfernübertragung sowie
    – die Instruktion hinsichtlich zu beachtender Umstände bei Arbeiten von VIALUTIONS in den Räumlichkeiten oder an den technischen Einrichtungen des Auftraggebers.
  3. Mitwirkungshandlungen nimmt der Auftraggeber auf eigene Kosten vor. Im Falle fehlender oder fehlerhafter Mitwirkung durch den Auftraggeber, hat der Auftraggeber alle sich daraus ergebenden wirtschaftlichen und sonstigen Nachteile zu tragen, insbesondere VIALUTIONS von Verpflichtungen freizustellen und Ersatz zusätzlich entstandener Kosten zu leisten.
  4. Der Auftraggeber ist allein dafür verantwortlich, die Eignung der IT-Services für seine Geschäftsabläufe zu bewerten und alle anwendbaren rechtlichen Bestimmungen hinsichtlich der Auftraggeberdaten und der Nutzung der IT-Services einzuhalten.
  5. Der Auftraggeber trägt etwaige Nachteile und Mehrkosten aus einer Verletzung seiner Pflichten.

4. Vergütung, Abrechnungsmodalitäten, Auslagen

  1. Der Auftraggeber zahlt an VIALUTIONS die vereinbarte Vergütung. Ein Skonto wird nicht gewährt. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
  2. Die Höhe der Vergütung ergibt sich aus dem zwischen den Parteien getroffenen Vertrag.
  3. Sofern im Vertrag ein Gesamtbetrag genannt wird, handelt es sich lediglich um eine Kostenschätzung, sofern im Vertrag nicht ausdrücklich schriftlich eine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde.
  4. Sofern auf Stunden- oder Tagessatzbasis abgerechnet wird, werden die erbrachten Leistungen monatlich nachträglich abgerechnet. Die Zahlung hat nach Rechnungsstellung innerhalb von zwei Wochen nach Rechnungsdatum zu erfolgen.
  5. Monatlich wiederkehrende Vergütungen werden – soweit nicht abweichend vereinbart – im Voraus und ohne gesonderte Rechnungsstellung auf Grundlage des Vertrags fällig. Hat eine Zahlung erst nach Rechnungsstellung zu erfolgen, dann sind die Zahlungen zwei Wochen nach Rechnungsdatum fällig. Mit Fälligkeit kann VIALUTIONS ohne gesonderte Mahnung Verzugszinsen in Höhe des jeweils gültigen gesetzlichen Verzugszinssatzes verlangen.
  6. Soweit nicht anders vereinbart, wird eine monatlich wiederkehrende Vergütung nach vollen Kalendermonaten berechnet. Fällt der Beginn des Leistungszeitraums für die wiederkehrende Vergütung in einen laufenden Kalendermonat, so wird die Vergütung für diesen Abrechnungsmonat pro-rata fällig. Die Zahlung hat innerhalb von zwei Wochen nach Beginn des Leistungszeitraums zu erfolgen.
  7. Darüber hinaus kann VIALUTIONS die Zahlung eines angemessenen Vorschusses verlangen.
  8. Tagessätze und Stundensätze werden üblicherweise zum Jahresbeginn durch gemeinsame Vereinbarung angemessen angepasst.
  9. Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen und ein Zurückbehaltungsrecht nur auf unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Ansprüche stützen. Er kann seine Forderungen – unbeschadet der Regelung des § 354a HGB – nicht an Dritte abtreten.

5. Leistungsänderungen

  1. Während der Durchführung eines Vertrages können die Parteien jederzeit Änderungen, insbesondere der vereinbarten IT-Services, Methoden und Termine vorschlagen.
  2. VIALUTIONS wird einem Leistungsänderungsverlangen des Auftraggebers nachkommen, soweit die Erbringung der geänderten Leistung für VIALUTIONS möglich und wirtschaftlich zumutbar ist. Der Auftraggeber hat alle durch sein Änderungsverlangen entstehenden Aufwände zu tragen. Hierzu zählen insbesondere die Prüfung des Änderungswunsches, das Erstellen eines Änderungsvorschlags und etwaige Stillstandzeiten und Leistungsverzögerungen. Die Aufwände werden für den Fall, dass zwischen den Parteien eine Vereinbarung über Stundensätze getroffen wurde, nach diesen, im Übrigen nach den üblichen Stundensätzen von VIALUTIONS berechnet.
  3. VIALUTIONS ist berechtigt, die nach dem Vertrag zu erbringenden Leistungen zu ändern oder von ihnen abzuweichen, wenn die Änderung oder Abweichung unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen für den Auftraggeber zumutbar ist.

6. Nutzungsrechte

  1. Soweit VIALUTIONS für die Erbringung seiner Leistungen auf IT-Systeme (einschließlich Softwareanwendungen) des Auftraggebers zugreifen und/oder diese bearbeiten muss, räumt der Auftraggeber VIALUTIONS soweit für die vereinbarten Leistungen erforderlich das nicht ausschließliche, nicht übertragbare, zeitlich auf die notwendige Dauer der Leistungserbringung beschränkte, inhaltlich auf den notwendigen Umfang und auf den Zweck des Vertrags beschränkte Nutzungs- und Bearbeitungsrecht ein.
  2. Soweit VIALUTIONS dem Auftraggeber Software oder sonstige schutzfähige Leistungsgegenstände überlässt (z. B. Schulungsunterlangen, Konzepte, Dokumentation) darf der Auftraggeber diese in dem vertraglich vereinbarten Umfang nutzen. Soweit nicht anders schriftlich vereinbart, erhält der Auftraggeber hieran ein einfaches Nutzungsrecht für eigene betriebliche Zwecke.
  3. Soweit VIALUTIONS dem Auftraggeber Software überlassen hat, darf der Auftraggeber die notwendigen Sicherungskopien zur Software erstellen. Erfolgt die Sicherungskopie auf einem portablen Datenträger (z. B. externe Festplatte, DVD etc.), dann ist der Datenträger als Sicherungskopie zu kennzeichnen und mit einem Urheberrechtsvermerk zu versehen, soweit dies nicht technisch unzumutbar ist. Der Auftraggeber darf Urheberrechtsvermerke von VIALUTIONS oder Dritten weder verändern noch entfernen.
  4. Eine Dekompilierung darf nur in den gesetzlich zwingend erforderlichen Fällen nach § 69e UrhG erfolgen. Werden bei der Dekompilierung Dritte eingeschaltet, muss der Auftraggeber vor deren Einsatz VIALUTIONS schriftlich eine Erklärung des Dritten übermitteln, worin dieser sich unmittelbar gegenüber VIALUTIONS zur Einhaltung der Regelungen aus diesem Abschnitt verpflichtet.
  5. Alle Eigentumsechte und Exklusivrechte an schutzfähigen Leistungen der VIALUTIONS – insbesondere urheberrechtliche Nutzungs- und Verwertungsrechte sowie mögliche Rechte an Erfindungen – stehen in dem gesetzlich zulässigen Umfang ausschließlich VIALUTIONS zu, auch soweit die Leistungen durch Vorgaben oder Mitarbeit des Auftraggebers entstanden sind.
  6. VIALUTIONS ist berechtigt, anonymisierte Analysen mit aggregierten Daten zu erstellen, für die Daten des Auftraggebers und Informationen verwendet werden, die sich aus der Erbringung der ITServices ergeben („Analysen“). Die Daten werden für die Analysen anonymisiert und aggregiert, sodass ein Rückschluss auf einzelne Auftraggeber oder natürliche Personen ausgeschlossen ist. Die Analysedaten werden verwendet für Leistungsverbesserungen, Entwicklung neuer Services, Ressourcen- und Supportverbesserung, Verbesserungen der Leistungsperformance, Überprüfung der Sicherheit und Datenintegrität, Identifizierung von Branchentrends und -entwicklungen, Erstellung von Indices und anonymes Benchmarking.
  7. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind Nutzungsrechte für Software von Dritten nicht Gegenstand der von VIALUTIONS zu erbringenden Leistungen. Der Auftraggeber hat die erforderlichen Nutzungsrechte eigenverantwortlich und auf eigene Kosten zu beschaffen. VIALUTIONS darf davon ausgehen, dass der Auftraggeber sämtliche erforderliche Nutzungsrechte an sämtlicher Software hat, in deren Zusammenhang VIALUTIONS ITServices erbringen soll.
  8. Der Auftraggeber räumt VIALUTIONS das kostenlose, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte Recht ein, das gemeinsame Vorhaben zu beschreiben. VIALUTIONS hat das Recht, die Beschreibung unter Nennung des Firmennamens und -logos des Auftraggebers publizistisch zur Illustration und zu Werbezwecken auf der Website von VIALUTIONS, in den eigenen Social-Media-Auftritten und bei eigenen Präsentationen zu verwenden. Diese Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden; auf berechtigte Interessen von VIALUTIONS wird dabei Rücksicht genommen.

7. Fristsetzungen

  1. Vereinbarte Umsetzungsfristen und Liefertermine sind grundsätzlich unverbindlich und dienen lediglich als Planungsgröße. Verbindliche Termine müssen ausdrücklich in dem Einzelauftrag als solche vereinbart werden.
  2. Durch Gesetz oder Vertrag vorgesehene Fristsetzungen des Auftraggebers müssen – außer in Eilfällen – mindestens zehn bundeseinheitliche Werktage (ohne den Samstag) betragen.
  3. Soll der fruchtlose Ablauf einer gesetzten Frist den Auftraggeber zur Lösung vom Vertrag (z. B. durch Rücktritt, Kündigung oder Schadensersatz statt der Leistung) oder zur Minderung der Vergütung berechtigen, so muss der Auftraggeber diese Konsequenzen des fruchtlosen Fristablaufs schriftlich zusammen mit der Fristsetzung androhen. Anderenfalls berechtigt die Fristsetzung den Auftraggebern nicht zur Lösung vom Vertrag.

8. Verantwortlichkeiten

  1. VIALUTIONS haftet unbeschränkt für Vorsatz sowie für Ansprüche aus zwingendem Produkthaftungsrecht, für eine Beschaffenheit, für die VIALUTIONS eine Garantie übernommen hat oder wegen der Verletzung von Körper, Leben oder Gesundheit. Im Übrigen ist die Haftung auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen gemäß dieser Ziffer 8 beschränkt.
  2. Die Haftung von VIALUTIONS aus oder im Zusammenhang mit einem Einzelauftrag ist für einfach fahrlässiges Verhalten, unabhängig vom Rechtsgrund, der Höhe nach auf EUR 50.000,00 oder auf die Höhe der Vergütung für den Einzelauftrag beschränkt – je nachdem welcher Betrag höher ist. In jedem Fall haftet VIALUTIONS bei einfacher Fahrlässigkeit nur für vertragstypisch vorhersehbare Schäden. Gewinnausfallschäden werden nicht ersetzt. Bei Datenverlusten werden nur die Kosten der Wiederherstellung ersetzt.
  3. Der Auftraggeber wird VIALUTIONS von allen Ansprüchen freistellen, die Dritte gegenüber VIALUTIONS in Zusammenhang mit einem Vertrag geltend machen, soweit diese Ansprüche und/oder die Haftungshöhe über die Haftungsgrenzen nach Ziffer 8.1 und 8.2 hinausgehen.
  4. Soweit die Haftung nach dieser Ziffer 8 ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dieser Ausschluss bzw. diese Beschränkung auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen, Organe von VIALUTIONS und deren verbundenen Unternehmen im Sinne von §§ 15 ff. AktG sowie deren Mitarbeitern und Organen.
  5. Bei einer Haftung wegen Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, bei Personenschäden oder nach dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. Ansonsten gilt für alle Ansprüche auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen des Auftraggebers bei vertraglicher und außervertraglicher Haftung eine Verjährungsfrist von einem Jahr. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem in § 199 Abs. 1 BGB bestimmten Zeitpunkt. Sie tritt spätestens mit Ablauf von 5 Jahren ab Entstehung des Anspruchs ein.

9. Vertraulichkeit

  1. Die Parteien werden alle im Rahmen der Vertragserfüllung erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei zeitlich unbegrenzt mit angemessener Sorgfalt vertraulich behandeln. „Vertrauliche Informationen“ sind sämtliche Informationen, die VIALUTIONS oder der Auftraggeber gegen unbeschränkte Weitergabe an Dritte schützen, oder die nach den Umständen der Weitergabe oder ihrem Inhalt nach als vertraulich anzusehen sind. Jedenfalls gelten zugunsten VIALUTIONS die Vergütungsmodalitäten als Vertrauliche Informationen.
  2. Eine Weitergabe von Vertraulichen Informationen an Dritte ist nur zulässig, soweit dies zur Ausübung von Rechten, gesetzlichen oder behördlichen Verpflichtungen oder zur Vertragserfüllung erforderlich ist. Eine Weitergabe an verbundene Unternehmen nach §§ 15 ff. AktG und dem Berufsgeheimnis unterliegende Berater ist ebenfalls zulässig, soweit sichergestellt ist, dass diese ihrerseits die Vertraulichkeit gemäß Ziffer 9.1 wahren.
  3. Ziffer 9.2 gilt nicht für Vertrauliche Informationen, die (a) von der empfangenden Partei ohne Rückgriff auf die Vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei unabhängig erlangt worden sind, (b) ohne Vertragsverletzung durch die empfangende Partei allgemein öffentlich zugänglich geworden sind, (c) der empfangenden Partei zum Zeitpunkt der Offenlegung ohne Einschränkungen bekannt waren oder (d) nach schriftlicher Zustimmung der offenlegenden Partei von den vorstehenden Bestimmungen freigegeben sind.

10. Datenschutz

  1. Personenbezogene Daten werden von VIALUTIONS in Übereinstimmung mit dem in Deutschland geltenden Datenschutzrecht verarbeitet. Der Auftraggeber sichert zu, dass für sämtliche an VIALUTIONS im Rahmen dieses Vertrages übermittelten oder zugänglich gemachten personenbezogenen Daten eine Zustimmung oder gesetzliche Erlaubnis zur Nutzung und Übermittlung im Rahmen des Vertrags vorliegt.
  2. Soweit gesetzlich aufgrund einer konkreten Einzelbeauftragung erforderlich, werden die Parteien eine gesonderte Datenschutzvereinbarung abschließen.

11. Vertragsdauer, Vertragsbeendigung

  1. Zwischen den Parteien tritt ein Vertrag mit Unterzeichnung des jeweiligen Vertrages in Kraft und ist von jeder Partei gemäß der in dem Vertrag getroffenen Regelung ordentlich kündbar.
  2. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
  3. Jede Kündigung bedarf der Schriftform.

12. Änderungen der Allgemeinen Vertragsbedingungen

  1. Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Auftraggeber spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten. Die Zustimmung des Auftraggebers gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird VIALUTIONS ihn besonders hinweisen

13. Rechtswahl, Gerichtsstand

  1. Für alle vertraglichen und außervertraglichen Ansprüche gilt ausschließlich deutsches Recht ohne das UN-Kaufrecht. Das Kollisionsrecht findet keine Anwendung.
  2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Softwarevertrag ist Berlin, sofern der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. VIALUTIONS kann den Auftraggeber nach freiem Ermessen auch am Geschäftssitz des Auftraggebers verklagen.

14. Schriftform

  1. Mit Ausnahme individueller Absprachen bedürfen sämtliche Änderungen und Ergänzungen der Vereinbarung sowie alle gegenüber VIALUTIONS abgegebenen Willenserklärungen und Erklärungen zur Ausübung von Gestaltungsrechten der Schriftform.
  2. Das Schriftformerfordernis kann auch durch Briefwechsel oder (abgesehen von Kündigungen) durch elektronisch übermittelte Unterschriften (Telefax, Übermittlung eingescannter Unterschriften via EMail) eingehalten werden. § 127 Abs. 2 und 3 BGB finden jedoch im Übrigen keine Anwendung